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Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials oder des Labors. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen entsprechend, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war. Ist ein Zeithonorar vereinbart worden, erhält der Fotograf auch für die entstandene Wartezeit den vereinbarten Stundensatz oder Tagessatz. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich verbindlich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen, Kundendaten und Kontaktadressen vertraulich zu behandeln. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Composing ein neues Werk, ist dieses zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8 UrHG. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen auf Datenträgern, im Internet, Datenbanken und Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, ist nur mit besonderer Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern und onlineübermittlung von Dateien und Daten liegen beim Auftraggeber. Für die Betriebssicherheit auf den eigenen Servern haftet der Fotograf. Die Art und Weise der Datenübermittlung kann der Auftragnehmer frei bestimmen. Der Erfüllungsort aller Inhalte aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen - 22455 Hamburg in Deutschland.

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